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VG München, 22.02.2011 - M 5 K 10.5764 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Schadensersatz; Unterbleiben der Beförderung; rechtzeitiger Gebrauch eines Rechtsmittels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und …
Auszug aus VG München, 22.02.2011 - M 5 K 10.5764
Es gilt der in § 839 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthaltene Rechtsgedanke, wonach eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht eintritt, wenn der Verletzte mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (BVerwG v. 28.5.1998, BVerwGE 107, 29; v. 3.12.1998, ZBR 1999, 199).Von einer an Gesetz und Recht gebundenen Verwaltung muss erwartet werden, dass ein solcher Rechtsverstoß stets eindeutig ausgeschlossen bleibt (vgl. BVerwG v. 28.5.1998, a.a.O.; VG München v. 13.5.2003, Az. M 5 K 03.31).
- BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 22.97
Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen unterbliebener - bei …
Auszug aus VG München, 22.02.2011 - M 5 K 10.5764
Es gilt der in § 839 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthaltene Rechtsgedanke, wonach eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht eintritt, wenn der Verletzte mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (BVerwG v. 28.5.1998, BVerwGE 107, 29; v. 3.12.1998, ZBR 1999, 199).